Arbeitszeitsystem und Arbeitszeitnormen festlegen
Das Arbeitszeitsystem bestimmt, wie Proplanum die Arbeitszeit einer Person im Sinne des Arbeitsrechts auslegt — wie viele Stunden pro Tag höchstens zulässig sind und wie Überstunden, Ruhezeiten und Grenzwerte gezählt werden. Im selben Reiter legen Sie auch die verringerten Normen fest: die medizinische Norm 7:35 und die aus dem Grad der Behinderung. Alles finden Sie im Mitarbeiterprofil im Reiter „Arbeitszeiten".
So öffnen Sie die Arbeitszeiteinstellungen
- Suchen Sie die Person im Reiter „Team" in der Liste.
- Klicken Sie neben dem Namen auf das Symbol mit den drei Punkten und wählen Sie „Details", danach „Daten bearbeiten".
- Wählen Sie im Menü links den Reiter „Arbeitszeiten".
Das Arbeitszeitsystem wählen
Wählen Sie aus der Liste „Arbeitszeitsystem" die Variante, die zur Anstellung passt. Unter der Liste erscheint eine kurze Beschreibung des gewählten Systems.

Verfügbare Systeme:
- „Standard" — das übliche System: 8 Stunden am Tag, im Schnitt 40 Stunden pro Woche.
- „Ausgleich (12 Std.)" — erlaubt eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden.
- „Ausgleich (16 Std.)" — Überwachung von Anlagen oder Arbeitsbereitschaft; tägliche Arbeitszeit bis 16 Stunden.
- „Ausgleich (24 Std.)" — Bewachung von Eigentum, Personenschutz, Wachdienste; tägliche Arbeitszeit bis 24 Stunden.
- „Wochenende" — Arbeit nur freitags, samstags und sonntags; tägliche Arbeitszeit bis 12 Stunden.
- „Durchgehender Betrieb (Brigade)" — Arbeit rund um die Uhr in Brigaden: die wöchentliche Ruhezeit darf auf 24 Stunden verkürzt werden, Grenze bis 48 Stunden pro Woche.
Die Wahl eines anderen Systems als „Standard" ändert die Auslegung der arbeitsrechtlichen Vorschriften — unter anderem lässt sie eine längere tägliche Arbeitszeit zu. Einzelheiten zu Grenzwerten und Ruhezeiten finden Sie in Arbeitsrecht.
Die medizinische Norm 7:35
Kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Medizinische Norm 7:35" an, wenn die Person der verkürzten Arbeitszeitnorm für medizinisches Personal unterliegt. Ist die Option aktiv, werden Sollstunden, Urlaub, Überstunden und arbeitsrechtliche Grenzwerte nach einer Norm von 7 Stunden 35 Minuten pro Tag (37 Stunden 55 Minuten pro Woche) berechnet.

Die medizinische Norm wirkt unabhängig vom gewählten Arbeitszeitsystem — Sie können sie mit jedem System der Liste kombinieren.
Gleitende Arbeitszeit
Das Kontrollkästchen „Gleitende Arbeitszeit" erlaubt es, die Arbeit zu unterschiedlichen Zeiten zu beginnen: erneute Arbeit am selben Tag gilt nicht als Überstunde (Art. 140¹ des polnischen Arbeitsgesetzbuchs). Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten gelten weiterhin nach dem gewählten Arbeitszeitsystem.
Grad der Behinderung
Über die Liste „Grad der Behinderung" halten Sie den Bescheid einer Person fest und wenden automatisch die verringerte Arbeitszeitnorm aus dem Gesetz über die berufliche und soziale Rehabilitation an.

Zur Auswahl stehen vier Werte:
- „Keiner" — kein Bescheid vorhanden. Die Normen bleiben unverändert (Standardeinstellung).
- „Leicht" — der Bescheid ist im System vermerkt, die Normen ändern sich jedoch nicht. Es gelten 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche.
- „Mittel" — die Norm sinkt auf 7 Stunden am Tag und 35 Stunden pro Woche.
- „Schwer" — die Norm sinkt auf 7 Stunden am Tag und 35 Stunden pro Woche.
Nach der Wahl von mittel oder schwer erscheint unter der Liste ein Hinweis auf die geltende verringerte Norm und darunter das Feld „Datum der Vorlage des Bescheids".

Die verringerte Norm greift überall dort, wo das System Arbeitszeit berechnet: bei den Sollstunden des Monats, beim Umrechnen von Urlaubstagen in Stunden, bei der Schwelle für tägliche Überstunden und bei der arbeitsrechtlichen Prüfung im Dienstplan.
Das Datum der Vorlage des Bescheids
Das Feld dient der Dokumentation — Sie halten darin den Tag fest, an dem der Bescheid vorgelegt wurde. Das Feld ist optional: Sie können nur den Grad speichern und das Datum später ergänzen. Keine Berechnung nutzt dieses Datum heute, die verringerte Norm gilt ab dem Speichern des Grades.
Setzen Sie den Grad wieder auf „Keiner", wird das Datum automatisch geleert — so bleibt im Profil keine Spur eines überholten Bescheids.
Zusatzurlaub
Ein mittlerer oder schwerer Grad begründet einen Anspruch auf 10 Tage Zusatzurlaub (Art. 19 Abs. 1 des Rehabilitationsgesetzes), sofern nicht bereits mehr als 26 Tage aus anderem Grund bestehen. Einen Hinweis darauf sehen Sie im Reiter „Anträge" derselben Person.
Weitere praktische Fälle — das Zusammentreffen mit der medizinischen Norm, Arbeit im Ausgleichssystem, ein Wechsel des Grades im Laufe des Jahres — beschreiben wir in Grad der Behinderung – Fragen und Antworten.
Änderungen speichern
Klicken Sie nach dem Festlegen von Arbeitszeitsystem und Zusatzoptionen in der Aktionsleiste oben auf „Speichern". Die Schaltfläche ist nur aktiv, wenn Sie Änderungen vorgenommen haben; mit „Änderungen rückgängig" kehren Sie zum zuletzt gespeicherten Stand zurück.
Aktualisiert am: 10/08/2026
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