Arbeitszeiteinstellungen am Standort
Im Register „Arbeitszeiten" legen Sie fest, wie Proplanum an einem Standort Überstunden und Nachtarbeit berechnet. Diese Einstellungen entscheiden, ab wann Stunden als Überstunden (normale und doppelte) gelten, wie der Nachtzuschlag berechnet wird und in welchen Stunden die Nachtzeit liegt. So entspricht die Arbeitszeitabrechnung den an dieser Betriebsstätte geltenden Regeln.
Die Einstellungen stehen den Rollen Organisationsadministrator, Berater und Standortmanager zur Verfügung.
Das Register Arbeitszeiten öffnen
- Öffnen Sie in der oberen Leiste das Register „Standorte".
- Klicken Sie beim gewünschten Standort in der Zeile auf das Stift-Symbol („Standort bearbeiten") oder auf das Drei-Punkte-Menü.
- Wählen Sie links „Arbeitszeiten".

Überstunden
Hier legen Sie die Schwellen fest, ab deren Überschreiten Stunden als Überstunden zählen — tages- und wochenbezogen.
- Überstunden täglich zählen — aktivieren Sie dies, um Überstunden ab Überschreiten der Tagesschwelle anzurechnen. Setzen Sie im Feld „Anzahl der Stunden" die Schwelle (standardmäßig 8 h) — nach so vielen Stunden am Tag zählen die folgenden als Überstunden. Das Schwellenfeld ist nur bei aktiviertem Schalter aktiv.
- Doppelte Überstunden täglich zählen — aktivieren Sie dies, um eine zweite, höhere Tagesschwelle zu setzen. Nach deren Überschreiten zählen Überstunden doppelt. Geben Sie die Schwelle im Feld „Anzahl der Stunden" an (sie muss höher sein als die Schwelle der Tagesüberstunden). Standardmäßig deaktiviert.
- Überstunden wöchentlich zählen — aktivieren Sie dies, um Überstunden über die Wochennorm der Person hinaus anzurechnen (vermindert um Feiertage). Der Überhang zählt als doppelte Überstunden (Zuschlag 100 %). Berücksichtigt werden nur Standardstunden — ohne Tagesüberstunden, Nachtstunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Standardmäßig deaktiviert.
Bei Wochenüberstunden setzen Sie keine Stundenschwelle — die Schwelle ist die Norm der Person selbst. Die Regel gilt für Personen, für die dieser Standort der Hauptstandort ist, und summiert die Stunden aller ihrer Standorte. Sie wirkt ab den nächsten hinzugefügten oder bearbeiteten Einträgen.
Der Nachtzuschlag
Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 20 % und ist fest. In diesem Register wählen Sie lediglich die Basis, von der er berechnet wird.
- Nachtzuschlag nach Mindestlohn — ist der Schalter aktiv, wird der Zuschlag vom Mindestlohn berechnet. Ist er inaktiv — vom Stundensatz der Person.
Die Nachtzeit
Hier bestimmen Sie, in welchen Stunden die Nachtzeit liegt — sie entscheidet, welche Arbeitsstunden der Nachtzuschlag umfasst.
- Beginn der Nachtzeit — die Startstunde, aus einer Liste voller Stunden gewählt (von 20:00 bis Mitternacht).
- Ende der Nachtzeit — die Endstunde, aus einer Liste voller Stunden gewählt (von 4:00 bis 8:00).
Standardmäßig dauert die Nachtzeit 22:00–06:00. Bei der Wahl der Endstunde sehen Sie die Länge des gesamten Nachtfensters.

Aktualisiert am: 07/08/2026
Danke!