Wer darf Aufgaben anlegen und zuweisen?
Wer Aufgaben anlegt und zuweist
Aufgaben und Informationen legen der Organisationsadministrator, der Standortmanager und der Manager an und weisen sie zu. Eine mitarbeitende Person kann eine Aufgabe nur für sich selbst anlegen. Ein Berater sieht die Aufgabenliste, legt aber keine Aufgaben an.
Berechtigungen je Rolle
- Organisationsadministrator, Standortmanager, Manager — legen Aufgaben und Informationen an und weisen sie Mitarbeitenden zu, auch mehreren Personen gleichzeitig.
- Mitarbeitende Person — kann eine Aufgabe nur für sich selbst anlegen.
- Berater — sieht die Aufgabenliste, legt aber keine Aufgaben an.
Wer den Status ändert
Den Erledigungsstatus ändern die zugewiesene Person sowie die Vorgesetzten: Manager, Standortmanager und Organisationsadministrator.
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Aktualisiert am: 07/08/2026
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